AGB.
Stand: Pitch-Vorschau, Mai 2026. Die endgültige Fassung wird vor Live-Schaltung durch Strang freigegeben und ggf. durch eine ausgearbeitete VOB/B-konforme Version für den Industriegeschäftsbereich ergänzt.
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Strang Kälte + Klimatechnik GmbH (nachfolgend „Strang") und ihren Kunden über Lieferungen und Leistungen im Bereich der Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Strang stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von Strang sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Bestellungen und Aufträge gelten als angenommen, sobald Strang sie schriftlich bestätigt hat oder mit der Ausführung beginnt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
- Bei größeren Aufträgen können Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt vereinbart werden.
- Strang behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
§ 4 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
§ 5 Liefer- und Ausführungsfristen
Liefer- und Ausführungstermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Strang ist berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, behördlicher Maßnahmen oder Lieferengpässen bei Vorlieferanten verlängern sich die Fristen entsprechend.
§ 6 Gewährleistung
Für die ausgeführten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei Bauleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel 5 Jahre, bei reinen Lieferungen 2 Jahre, sofern nicht gesondert anders vereinbart.
Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist die ordnungsgemäße Wartung der Anlage durch Strang oder einen durch Strang autorisierten Fachbetrieb.
§ 7 Haftung
Strang haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Wartung
Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrages, insbesondere bei gewerblichen Anlagen. Die Wartung erfolgt nach den jeweils geltenden Normen (z. B. EG-Verordnung 2024/573, VDI 6022) und der vereinbarten Wartungsintervalle.
§ 9 Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden personenbezogenen Daten verarbeiten wir gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge ist Braunschweig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.